Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 02.11.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Östlich der B8 - Nahversorgung" bei gleichzeitiger Berichtigung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Das Verfahren wird nach §13a BauGB beschleunigt durchgeführt.
Der Plan mit Begründung des beauftragten Büros Planer FM Fache Matthiesen GbR vom 06.11.2023 sowie sämtliche Anlagen wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 06.12.2023 gebilligt.
Anschließend wurde die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Unterlagen lagen vom 22.01.2024 bis einschließlich 23.02.2024 öffentlich aus und standen auf der Homepage der Gemeinde zur Einsicht bereit. Das Büro Planer FM hat gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgenommen (siehe Anlage im RIS).
Im Beteiligungsverfahren hatte sich ergeben, dass der Geltungsbereich für den Bebauungsplan noch um die Zufahrt zum künftigen Markt erweitert werden muss.
In der Sitzung gibt Frau Fache vom Büro Planer FM weitere Erläuterungen
, geht auf die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung ein und stellt die Abwägungen vor.
a) Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach § 4 Abs. 2 bzw. § 3 Abs. 2 BauGB
Die zur Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend der Beschlussempfehlung des Büros Planer FM, Fache Matthiesen GbR, vom 20.03.2024 behandelt, abgewogen und entschieden.
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 6 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 17 |
b) Beschlussfassung über den erweiterten Geltungsbereich für den Bebauungsplan
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Teilflächen der Grundstücke Flst.Nrn. 1920/27, 1920/26,1833 (St 3308) und 1795/2, alle Gemarkung Dettingen, in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einzubeziehen und den Erweiterungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 6 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 17 |
c) Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur erneuten Beteiligungsrunde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat billigt die Planung des Büros Planer FM vom 20.03.2024 und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Östlich der B 8 - Nahversorgung" einschließlich der Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB fortzusetzen.
Stellungnahmen können hierbei nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Frist für die Auslegung bzw. Beteiligung wird hierbei nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt (planmäßige Beteiligung 25.03.2024 bis einschließlich 16.04.2024).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 6 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 17 |
Ja-Stimmen: | 0 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | |