Auf dem Grundstück Flurstück Nr. 1866/35, Am Friedhof 9, Gemarkung Dettingen, wird die Gastronomie-Erweiterung der bestehenden Sitzplätze auf der Terrasse beantragt. Hierzu wird ein Antrag auf Baugenehmigung vorgelegt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bornfeld". Der Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle ein Mischgebiet "MI" aus.
Auf dem Grundstück werden 11 Stellplätze nachgewiesen.
Der Stellplatz Nr. 11 wird an der Abfahrt zur Tiefgarage errichtet. Der Tiefgaragenstellplatz wurde als Lagerraum umgenutzt.
Die Erschließung ist gesichert.
Der Außenbereich (für Gäste) darf gemäß Antrag nur dann genutzt werden, wenn der Gastraum geschlossen ist. Sollte der Gastraum in der Sommerzeit mitgenutzt werden, müssen 21 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Ja-Stimmen: | 19 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 19 |