Der Förderantrag für die Beschaffung von Lehrerdienstgeräten wurde bereits Ende 2022 gestellt und die Fördermittel bewilligt.
Die Beauftragung muss bis Ende Februar 2024 erfolgt sein, damit die Fördermittel bestehen bleiben. Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Grundschule die Umsetzung der Beschaffung begonnen und den externen Berater, Herrn Behl, der bereits bei der Beschaffung der Leihgeräte für Schüler*innen der Grundschule involviert war, wieder zur Unterstützung hinzugezogen.
Die Angebote liegen bis zur Sitzung noch nicht vor.
Um die Frist für die Beschaffung im Rahmen der Förderrichtlinie noch rechtzeitig umsetzen zu können, bittet die Verwaltung um Erteilung einer entsprechenden Vollmacht, um die beantragten Geräte im Rahmen der Förderrichtlinie beschaffen zu können.
In der Sitzung gibt Gemeindekämmerer Matthias Link ergänzende Erläuterungen.
Der Gemeinderat erteilt der Verwaltung die Vollmacht, die Lehrerdienstgeräte im Rahmen der Förderrichtlinie gemäß den beantragten und bereits bewilligten Mittel bis zu den festgesetzten Obergrenzen (19.000,00 Euro und 4.750,00 Euro) zur Einhaltung der Beauftragungsfrist zu beschaffen.
Ja-Stimmen: | 19 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 19 |