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Bebauungsplan "Zwischen Lerchenberg- und Bergwerkstraße" und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren



Sachvortrag:
 
 
In der Sitzung des Gemeinderates am 15.03.2023 wurde der Einleitungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplans "Zwischen Lerchenberg- und Bergwerkstraße" gefasst.
 
Ziel ist die Umwandlung eines Mischgebietes in ein Wohngebiet zwischen Lerchenberg- und Bergwerkstraße und die Rückstufung eines Allgemeinen Wohngebietes und eines Dorfgebietes zwischen Bergwerkstraße und Seligenstädter Straße zu landwirtschaftlichen Flächen auf der Grundlage der Ziele des Ortsentwicklungsplanes vom 07.09.2022.
 
Der Plan mit Begründung des beauftragten Büros Planer FM Fache Matthiesen GbR vom 02.03.2023 wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 15.03.2023 gebilligt.
 
Anschließend wurde die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Unterlagen lagen vom 11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023 öffentlich aus und standen auf der Homepage der Gemeinde zur Einsicht bereit. Das Büro Planer FM hat gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgenommen (siehe Anlage im RIS).
 
 
In der Sitzung des Gemeinderates am 01.03.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Zwischen Lerchenberg und Bergwerkstraße" gefasst.
 
Ziel ist die Ausweisung eines Wohn- und Mischgebietes zur Schaffung von Bauland für junge Familien.
 
Der Plan mit Begründung des beauftragten Büros Planer FM Fache Matthiesen GbR vom 01.03.2023 wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 01.03.2023 gebilligt.
 
Anschließend wurde die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Unterlagen lagen vom 11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023 öffentlich aus und standen auf der Homepage der Gemeinde zur Einsicht bereit. Das Büro Planer FM hat gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgenommen. (siehe Anlage im RIS).

Im Beteiligungsverfahren hatte sich ergeben, dass die Einbeziehung der bestehenden Zufahrt zum Anwesen Lerchenbergstraße 9b die Schaffung eines zusätzlichen Bauplatzes ermöglicht. Diese Möglichkeit, für die der Geltungsbereich geringfügig erweitert werden muss, wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 15.11.2023 vorgestellt. In der Sitzung vom 06.12.2023 hat der Gemeinderat diesem geänderten Geltungsbereich zugestimmt.
 
 
In der Sitzung gibt Herr Matthiesen vom Büro Planer FM weitere Erläuterungen (siehe auch Präsentation im RIS).
 
Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, die Bauordnungsrechtlichen Festsetzungen dahingehend zu ändern, dass keine Abweichungen von der Stellplatzsatzung zugelassen werden (siehe Textliche Festsetzungen Seite 12, Nr. 5 und Begründung Seite 21, Nr. 7.9).
 
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
19
 
 

Beschlüsse:
 
a) Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplans "Zwischen Lerchenberg- und Bergwerkstraße"
 
1.      Die zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend der Beschlussempfehlung des Büros Planer FM, Fache Matthiesen GbR, vom 08.02.2024 behandelt, abgewogen und entschieden.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
19
 
 
2.      Der Gemeinderat billigt die Planung des Büros Planer FM vom 08.02.2024 und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans "Zwischen Lerchenberg- und Bergwerkstraße" mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
19
 
 
b) Bebauungsplan "Zwischen Lerchenberg- und Bergwerkstraße"
 
1.      Die zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend der Beschlussempfehlung des Büros Planer FM, Fache Matthiesen GbR, vom 08.02.2024 behandelt, abgewogen und entschieden.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
19
 
 
2.      Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, eine Teilfläche der Parzelle Fl. Nr. 3000/6 in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einzubeziehen und den Erweiterungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
19
 
 
3.      Der Gemeinderat billigt die Planung des Büros Planer FM vom 08.02.2024 und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Zwischen Lerchenberg- und Bergwerkstraße" mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzusetzen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
19
 

 



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