zu TOP 06 D TOP 07
öffentlich


Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Auwanne"



Ergänzung der Tagesordnung zu Beginn der öffentlichen Sitzung
 
Zwar konnte die Tagesordnung am 25.01.2024 laut § 25 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Karlstein a.Main ergänzt werden ("bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung"). Jedoch war die öffentliche Bekanntmachung der ergänzten Tagesordnung nicht mehr möglich, da das Mitteilungsblatt am 25.01.2024 bereits im Druck war.
 
Laut § 26 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Karlstein a.Main können verspätet eingehende Anträge nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn die Angelegenheit dringlich ist und der Gemeinderat der Behandlung mehrheitlich zustimmt.
 
Die Gründe für die Dringlichkeit sind den Gemeinderäten bekannt und werden von Bürgermeister Peter Kreß in der Gemeinderatssitzung nochmals erläutert.
 
Beschluss:
 
Der Gemeinderat stellt die Dringlichkeit fest und stimmt der Ergänzung der Tagesordnung um den TOP 07 "Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Auwanne" zu.
 
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 
Sachvortrag:
 
Mit dem Erlass der Veränderungssperre soll während des Zeitraums der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Auwanne" die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen, die den Vorgaben des künftigen Bebauungsplanes entgegenstehen würden, verhindert werden.
 
Vorhaben, welche vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, sowie Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
 
Vorhaben, welche der Planungskonzeption nicht entgegenstehen, kann die Gemeinde zulassen.
 
Die Planungskonzeption der Gemeinde Karlstein liegt noch nicht im Detail vor, da hinsichtlich möglicher Neuaufteilungen und Nutzungen noch eine Feinabstimmung erfolgen muss.
 
Die Ziele und Zwecke der Planung stehen aber dahingehend schon fest, dass eine gewerbliche Nutzung angestrebt wird.
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Karlstein beschließt gem. § 16 Abs. 1 BauGB die beiliegende Satzung (siehe RIS) über eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Auwanne".
Der Beschluss über den Erlass der Veränderungssperre ist gem. § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 

 



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Gemeinde Karlstein a.Main
Am Oberborn 1, 63791 Karlstein a.Main
Tel.: 06188 784-0
E-Mail: gemeinde@karlstein.de
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