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öffentlich


Sudetenstraße 15, Errichtung einer Terrassenüberdachung



Sachvortrag:

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 2221/22, Sudetenstraße 15, Gemarkung Dettingen wird die Errichtung einer Terrassenüberdachung beantragt.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Zwischen Sudetenstraße und Am Haggraben" und weicht von dessen Festsetzungen insofern ab, als dass die Überdachung außerhalb der Baugrenze errichtet wird. Die Festsetzung aus dem Bebauungsplan "Zwischen Sudetenstraße und am Haggraben" lautet, dass Nebenanlagen außerhalb der Baugrenze unzulässig sind. Für ein ähnliches Vorhaben in der Sudetenstraße 3 wurde bereits in der Sitzung am 03. April 2020 eine Befreiung von der o.g. Festsetzung erteilt.

Die Erschließung ist gesichert.

Durch dieses Vorhaben werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die oben näher bezeichnete Befreiung ist städtebaulich vertretbar.

Beschluss:
 
Die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und das gemeindliche Einvernehmen werden erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 

 



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