zu TOP 04 zu TOP 06 TOP 05
öffentlich


Echtzeitübertragung öffentlicher Sitzungen und Bereitstellung im Internet



Sachvortrag:
 
Mit der Neufassung des Art. 52 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Gemeindeordnung (GO, siehe Anlage im RIS) wird erstmalig geregelt, unter welchen Voraussetzungen Gremiumssitzungen "gestreamt", aufgezeichnet und im Internet bereitgestellt werden können:
 
".kann die Gemeinde eine Echtzeitübertragung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats in Ton und Bild über das Internet zulassen und die Aufzeichnungen in einer Sammlung audiovisueller Medien für die Dauer von sechs Wochen zum Abruf für jedermann bereitstellen."
 
Dies geht offenbar auf die Initiative einiger größerer kreisfreien Städte zurück, deren Zurverfügungstellung von Sitzungen auf Mediatheken datenschutzrechtlich beanstandet wurde.
 
Satz 6 stellt klar, dass eine Liveübertragung der Sitzung im Internet sowie deren Aufzeichnung und Speicherung aufgrund der betroffenen Persönlichkeitsrechte nur mit der individuell zu erklärenden, stets widerruflichen Einwilligung der an der Sitzung teilnehmenden Personen (Ratsmitglieder, Gemeindebedienstete, Externe) zulässig ist:
 
"Mit Ausnahme der oder des Vorsitzenden dürfen Ton und Bild von an der Sitzung teilnehmenden Personen nur mit deren Einwilligung übertragen, aufgezeichnet und gespeichert werden."
 
Die Teilnahme am Livestream bleibt also eine freiwillige Entscheidung des einzelnen Ratsmitglieds (ausgenommen der Sitzungsleiter).
 
Hinsichtlich der Zuhörer gilt folgendes (Satz 7):
 
"Eine Übertragung, Aufzeichnung und Speicherung des Bildes einer unbeteiligten Person ist nur im Rahmen von Übersichts- oder Hintergrundaufnahmen zulässig und dies auch nur, falls die räumlichen Verhältnisse Aufnahmen ohne unbeteiligte Personen nicht zulassen."
 
Die amtliche Begründung zur Gesetzesänderung enthält keine weiteren Vorgaben oder Hinweise zur technischen Umsetzung von Livestream und Mediathek - gerade auch für den Fall, dass Sitzungsteilnehmer keine Zustimmung erteilen.
 
Satz 5 besagt, dass die Beschlüsse nach Satz 2 jeweils einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder des Gemeinderats bedürfen.
 
Die Lokalpresse hat Anfang des Jahres nachgefragt, wie die Gemeinden bzw. der Landkreis dieses Thema sehen.
 
Die Verwaltung bittet, eine Entscheidung herbeizuführen.
 
Gemeinderat Dr. Joachim Hofmann befürchtet, Echtzeitübertragungen könnten die Diskussionskultur in den Gremien verändern. Außerdem würde dies einen hohen Aufwand für die Verwaltung bedeuten. Zu berücksichtigen seien auch die Kostenfrage und der Datenschutz.
 
Dieser Ansicht schließt sich Gemeinderat Sven Rienecker an. Er bezeichnet die technische Umsetzung als schwierig.
 
Gemeinderat Markus Hofmann befürwortet den Livestream. So könnte auch der allgemeinen Politikverdrossenheit entgegengewirkt werden. Es würde sich die Möglichkeit zur "Teilnahme" für Interessierte bieten, die nicht vor Ort sein könnten.
 
Gemeinderat Ralf Emge argumentiert ähnlich und spricht sich grundsätzlich für Echtzeitübertragungen aus.
 
Gemeinderat Felix Pichl teilt mit, dass die SPD Fraktion das Streamen kritisch sieht. Wer wirkliches Interesse an den öffentlichen Sitzungen hat, könne jederzeit vor Ort zuhören.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, sich den Themen "Echtzeitübertragungen" und "Bereitstellung im Internet" zu nähern.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
5
Nein-Stimmen:
10 !
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 
Die notwendige Zweidrittelmehrheit wird somit verpasst.
 
 

 



nach oben
Gemeinde Karlstein a.Main
Am Oberborn 1, 63791 Karlstein a.Main
Tel.: 06188 784-0
E-Mail: gemeinde@karlstein.de
Gemeinde Karlstein a.Main
Am Oberborn 1 · 63791 Karlstein a.Main · Tel.: 06188 784-0 · gemeinde@karlstein.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung