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öffentlich


Festsetzung der Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2026



Sachvortrag:
 
Die Abwassergebühren wurden letztmalig für den Kalkulationszeitraum 2022 - 2024 festgesetzt. Der Kalkulation liegen die tatsächlich angefallenen Kosten des damals vorangegangenen Jahres sowie die Schätzungen der drei künftigen Jahre zu Grunde. Die Verwaltung hat durch das Büro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung GmbH die Gebührenbedarfsberechnung entsprechend erstellen lassen. Diese wurde durch den Gemeinderat beschlossen.

Während des Kalkulationszeitraums wird die Kalkulation der Abwassergebühren jährlich überprüft und die tatsächlich angefallenen Kosten eingerechnet. Bei der diesjährigen Überprüfung wurde eine Unterdeckung in der Kalkulation festgestellt. Höhere Ist-Kosten (z.B. bei Sachverständigen und Abschreibungen) im Vergleich zur Kalkulation haben zu dieser Unterdeckung geführt.

Aus diesem Grund schlägt das Büro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung GmbH den vorzeitigen Abbruch des bisherigen Kalkulationszeitraums und den Beginn eines neuen dreijährigen Kalkulationszeitraums ab 2024 vor.

Im RIS ist die Kalkulation eingestellt:

Auf der Grundlage der letztjährigen Verbrauchsmenge ergibt sich ein Gebührenbedarf von 4,29 €/m³. Zurzeit liegt der Gebührensatz bei 3,00 €/m³.

Die Verwaltung bittet, die überarbeitete Gebührenkalkulation zur Kenntnis zu nehmen und folgenden Beschluss zu fassen:

"Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Karlstein a.Main folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung i. d. F. vom 20.11.2018:
 
§ 1
 
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
 
Die Gebühr beträgt 4,30 Euro pro Kubikmeter Abwassers.
 
§ 2
 
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft."

Beschluss:
 
Der Gemeinderat nimmt die Gebührenkalkulation zur Kenntnis und stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
18
 

 



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