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öffentlich


Festsetzung der Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2026



Sachvortrag:
 
Die Wassergebühren wurden letztmalig für den Kalkulationszeitraum 2022 - 2024 festgesetzt. Der Kalkulation liegen die tatsächlich angefallenen Kosten des damals vorangegangenen Jahres sowie die Schätzungen der drei künftigen Jahre zu Grunde. Die Verwaltung hat durch das Büro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung GmbH die Gebührenbedarfsberechnung entsprechend erstellen lassen. Diese wurde durch den Gemeinderat beschlossen.

Während des Kalkulationszeitraums wird die Kalkulation der Wassergebühren jährlich überprüft und die tatsächlich angefallenen Kosten eingerechnet. Bei der diesjährigen Überprüfung wurde eine Unterdeckung in der Kalkulation festgestellt. Höhere Ist-Kosten (z.B. beim Unterhalt der Anlagen und beim Fremdwasserbezug) im Vergleich zur Kalkulation haben zu dieser Unterdeckung geführt.

Aus diesem Grund schlägt das Büro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung GmbH den vorzeitigen Abbruch des bisherigen Kalkulationszeitraums und den Beginn eines neuen dreijährigen Kalkulationszeitraums ab 2024 vor.

Im RIS sind hierzu die drei nachfolgenden Kalkulationen eingestellt:

Ø  Gebührenkalkulation ohne Anhebung der Grundgebühr
Ø  Gebührenkalkulation mit Anhebung der Grundgebühr um 50 %
Ø  Gebührenkalkulation mit Anhebung der Grundgebühr um 100 %

Die Verwaltung schlägt die Festsetzung der Wassergebühr ohne Anhebung der Grundgebühr vor.
Auf der Grundlage der letztjährigen Wasserverbrauchsmenge ergibt sich ein Gebührenbedarf von 3,01 €/m³. Zurzeit liegt der Gebührensatz bei 2,20 €/m³.

Gemeinderat Dr. Joachim Hofmann schlägt vor, die Grundgebühr um 50 % anzuheben.

Während die Gemeinderäte Horst Reisert und Dr. Günther Raffler dafür plädieren, die Grundgebühr nicht zu erhöhen, befürworten die Gemeinderäte Ralf Emge und Peter Uschek eine 50%ige Erhöhung.

Beschussvorschlag der Verwaltung


"Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Karlstein a.Main folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung i. d. F. vom 14.11.2018:
 
§ 1
 
§ 10 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
 
Die Gebühr beträgt 3,00 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
 
§ 2
 
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft."


Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
10 !
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
18

Der Beschlussvorschlag ist somit abgelehnt.

Beschluss:
 
Die überarbeitete Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen und folgender Beschluss gefasst:
 
"Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Karlstein a.Main folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung i. d. F. vom 20.11.2018:
 
§ 1
§ 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss
bis       2,5m³/h          =            45,00 EUR/Jahr
bis       6 m³/h             =            63,00 EUR/Jahr
bis       10 m³/h          =            90,00 EUR/Jahr
über 10 m³/h             =          225,00 EUR/Jahr
Verbundzähler         =          900,00 EUR/Jahr
§ 2
§ 10 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,90 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 3
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft."

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
8
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
18
 

 



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Gemeinde Karlstein a.Main
Am Oberborn 1, 63791 Karlstein a.Main
Tel.: 06188 784-0
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