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öffentlich


Aufstellungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Auwanne"



Sachvortrag:
 
Es wird auf die Bau- und Umweltausschusssitzung vom 27.09.2023, TOP 04 "Überarbeitung von Bebauungsplänen; ggf. Festlegung der Priorität" und die Erläuterungen durch die Städtebauplanerin Frau Fache vom Büro Planer FM aus Aschaffenburg verwiesen.
 
Zu den vorgestellten Bebauungsplänen sollte zusätzlich ein Bebauungsplan für die "Auwanne" aufgestellt werden, um die gewerbliche Nutzung festzusetzen. Frau Fache erläutert in der Gemeinderatssitzung den Umgriff für die Aufstellung des Bebauungsplanes "Auwanne" vor (siehe auch Präsentation im RIS, Seiten 11 und 12) und beantwortet Fragen der Gemeinderäte.
 
Der Bebauungsplan bezieht sich auf das Gebiet gemäß nachstehendem Lageplan (ohne Maßstab, siehe Dateianlage im RIS).
 
 
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Dettingen und wird
 
·                im Norden von den Flurstücken mit den Fl. Nrn. 4678, 4666 und 4666/1 (Gemarkung Alzenau),
·                im Osten von den Flurstücken mit den Fl. Nrn. 4690 und 4691 (Gemarkung Alzenau),
·                im Süden von den Flurstücken mit den Fl. Nrn. 413/36, 413/37, 413/38, 413/39, 413/40, 413/41, 413/42, 413/43, 413/58, 413/62, 413/44, 413/61, 413/46, 413/47, 413/49 sowie 413/64 und
·                im Westen von den Flurstücken mit den Fl. Nrn. 2018 und 599/2 in seiner räumlichen Lage begrenzt.

Folgende Flurstücke in der Gemarkung Dettingen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans:
 
413/48, 465, 466, 467, 468, 469, 470, 472, 475, 475/1, 486, 488, 488/1, 488/2, 489, 489/1, 490, 491, 490/1, 494, 495, 495/1, 497, 497/2, 498, 498/1, 498/2, 501, 501/2, 501/3, 502, 503, 503/2, 506/2, 507, 508, 509, 512, 520, 521/8, 521/9, 521/12, 521/13, 521/15, 521/16, 524, 526, 526/1, 526/2, 536, 547, 547/2, 548, 548/2, 549, 549/2, 550, 550/2, 551, 551/2, 552, 552/2, 553, 553/2, 554, 554/2, 555, 555/2, 556, 556/2, 557, 557/2, 558, 558/2 und 559 (alle jeweils vollständig) sowie Fl. Nr. 521 (teilweise).
 
Begründung:
Das Gebiet Auwanne stellt eine gewachsene Gemengelage dar, die sich sukzessive über viele Jahre entwickelt hat. Es setzt sich zusammen aus teilweise großflächigen Gewerbebetrieben im Norden sowie freistehenden Ein- und Zweifamilienwohnhäusern im Süden. Im Südosten bestehen noch große zusammenhängende Flächen, die bisher nicht entwickelt wurden. Bis zur Fertigstellung der Karlsteiner Ortsumgehungsstraße erfolgte die verkehrliche Anbindung der Gewerbegrundstücke über die Auwanne durch das Wohngebiet.
 
Mit Fertigstellung der Karlsteiner Ortsumgehung hat sich die Lagegunst für Gewerbetreibende, insbesondere für Logistikunternehmen, durch die attraktivere verkehrliche Anbindung an die BAB A 45 spürbar verbessert. Da für das Plangebiet bisher kein Bauleitplan existiert, der die bauliche Nutzung regelt, besteht dadurch die Gefahr einer unkontrollierten Entwicklung mit ggf. negativen Auswirkungen auf die Wohngebiete südlich der Bahnstrecke Aschaffenburg - Frankfurt (Main).
 
Ziel des Bebauungs- und Grünordnungsplanes ist es
·        die Attraktivität des Gewerbestandorts zu stärken ohne das Wohnen zu beein-trächtigen,
·        attraktive Arbeitsplätze zu schaffen und den Gewerbestandort vor allem für das produzierende und verarbeitende Gewerbe zu entwickeln (keine Logistikunternehmen),
·        durch Neuordnung der noch unbebauten Flächen weitere Gewerbe- und Wohnbauflächen anbieten zu können und
·        ein verträgliches Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen sicherzustellen.
 
Gemeinderat Markus Hofmann plädiert für einen kleineren Umgriff, da die MI-Flächen im Südosten derzeit landwirtschaftlich genutzt werden. Außerdem spricht er die unbefriedigende Erschließungsfrage an. Im Übrigen könnten durch die Aufstellung eines B-Plans bei den Grundstückseigentümern im MI-Gebiet "falsche Hoffnungen" geweckt werden.
 
Auch Gemeinderat Roland Merget zeigt sich überrascht von dem großen Geltungsbereich.
Er äußert unter anderem Bedenken hinsichtlich des Ausmaßes der möglichen zusätzlichen Gewerbeflächen und der Erschließungsproblematik im Südosten.
Hauptziel des B-Planes müsse bleiben, die Ansiedlung großer Logistikunternehmen im GE- bzw. GI-Gebiet zu verhindern.
 
Frau Fache erklärt, dass der gesamte Bereich per Lärmschutzgutachten untersucht werden soll, um alle Optionen für das Gebiet in Erfahrung zu bringen. Der Umgriff könnte dann im Laufe des Bauleitverfahrens reduziert werden.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat Karlstein beschließt auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Auwanne".
 
Der Geltungsbereich für den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Auwanne" ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich (siehe RIS), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
3
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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