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öffentlich


Kölner Straße, Neubau Betriebsgebäude



Sachvortrag:
 
Auf dem Grundstück Flurstück Nr. 3997 und 4000/85, Kölner Straße, Gemarkung Großwelzheim, wird der Neubau eines Betriebsgebäudes beantragt. Hierzu wurde am 30.03.2023 ein Antrag auf Baugenehmigung vorgelegt.

Der Flächennutzungsplan weist an der Stelle ein Industriegebiet "GI" aus. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Industriegebiet Zeche Gustav". Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.05.2023 (siehe RIS) wurde der Antrag abgelehnt, da dieser von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht.

Der Antrag wurde nun erneut, auf Grundlage des neuen Bebauungsplanes (Vorentwurfsstand vom 26.09.2023) erstellt. Das Bauvorhaben liegt nun im Baufenster und hält dessen Bestimmungen zu Maß und Art der baulichen Nutzung, sowie der Bauhöhe ein. Das Bauvorhaben liegt zudem nicht mehr innerhalb einer privaten Grünfläche im künftigen Bebauungsplan.

Der Antragsteller beantragt die Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB.

Das gemeindliche Einvernehmen und die Befreiungen von den Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplanes "Industriegebiet Zeche Gustav" können erteilt werden. Dieser Befreiungstatbestand wird künftig gem. Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplans jedoch obsolet.
 

Beschluss:
 
Das gemeindliche Einvernehmen und die Befreiungen von den Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplanes "Industriegebiet Zeche Gustav" werden erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
17
 

 



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