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öffentlich


Haushalt 2023 mit Beschlussfassungen
a) Investitionsprogramm 2023
b) Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023



Antrag zur Geschäftsordnung:
 
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung beantragt Gemeinderat Dr. Günther Raffler, den TOP 08 vorzuziehen und an dritter Stelle zu behandeln, da die Entscheidung zum Haushalt Relevanz für die weiteren Tagesordnungspunkte haben könnte.
 
Dem stimmt der Gemeinderat zu.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
17
 
Sachvortrag:
 
Bürgermeister Peter Kreß erläutert anstelle des kurzfristig verhinderten Gemeindekämmerers Herrn Link, dass der Haushalt 2023 durch das Landratsamt Aschaffenburg - Kommunalaufsicht - zur Nachbesserung an die Gemeindeverwaltung zurückgegeben wurde.
 
Die Gemeindeverwaltung hat in Absprache mit der Staatlichen Rechnungsprüfung vom Landratsamt Aschaffenburg den Haushalt 2023 überarbeitet. Gemäß den geführten Gesprächen wurde ein genehmigungsfreier Haushalt (ohne neue Kreditaufnahme) für das Jahr 2023 in Zusammenarbeit mit der Firma komuna (Hersteller neues Finanzprogramm) erarbeitet. Die entsprechenden Unterlagen hierzu sind im RIS eingestellt.
 
Um eine neue Kreditaufnahme für 2023 herauszunehmen und dadurch die Genehmigungsfreiheit zu erhalten, wurden in Absprache mit der Bauverwaltung und anderen Stellen der Verwaltung das Investitionsprogramm für das Jahr 2023 überarbeitet. Die reduzierten Positionen im Investitionsprogramm (fortführend und neu) sind farblich hervorgehoben.
 
Die Reduzierungen wurden aufgrund nachfolgender Punkte vorgenommen:
 
Ø  Die bereits getätigten Ausgaben wurden mit den Planansätzen abgeglichen. Sofern noch genügend freie Finanzmittel für 2023 vorhanden waren, wurde mit der zuständigen Stelle die noch zu erwarteten Kosten abgestimmt und damit ein Reduzierungsbetrag ermittelt. Dieser wurde entsprechend eingearbeitet.
Ø  Weiterhin wurde mit der Verwaltung abgestimmt, welche Projekte dieses Jahr nicht mehr begonnen werden können. Für die so abgestimmten Positionen konnten die entsprechenden Finanzmittel in 2023 herausgenommen werden. Diese sind dann im Rahmen der Haushaltsberatung 2024 neu abzustimmen.
 
Gemäß Rücksprache mit dem Landratsamt Aschaffenburg können die genehmigten Kredite der Vorjahre, die noch nicht in Anspruch genommen wurden, zur Finanzierung für 2023 verwendet werden. Dementsprechend wurden die Kredite für 2021 (525.000,00 Euro) und 2022 (2.200.000,00 Euro) zur Finanzierung eingearbeitet. Diese tauchen nur nachrichtlich im Vermögenshaushalt auf.
 
Nach ausgiebiger Debatte und Klärung noch offener Fragen werden die nachstehenden Beschlüsse gefasst.

Beschlüsse:
 
a) Investitionsprogramm 2023
 
Das Investitionsprogramm 2023 (fortführende und neue Maßnahmen) für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 wird genehmigt.
 
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
17
 
 
b) Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
 
Der Gemeinderat beschließt die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023:
 
"Haushaltssatzung der Gemeinde Karlstein a.Main
(Landkreis Aschaffenburg) für das Haushaltsjahr 2023
 
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Karlstein
a.Main folgende Haushaltssatzung:
 
§ 1
 
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
hiermit festgesetzt; er schließt im
 
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 23.907.850 Euro
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.073.147 Euro
 
ab.
 
§ 2
 
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind
nicht vorgesehen.
 
§ 3
 
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 
§ 4
 
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
 
1. Grundsteuer
   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)          300 v. H.
   b) für die Grundstücke (B)                                                         300 v. H.
 
2. Gewerbesteuer                                                                          325 v. H.
 
§ 5
 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 3.900.000 Euro festgesetzt.
 
§ 6
 
entfällt
 
§ 7
 
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft."
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
17
 

 



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Gemeinde Karlstein a.Main
Am Oberborn 1, 63791 Karlstein a.Main
Tel.: 06188 784-0
E-Mail: gemeinde@karlstein.de
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